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Eure und unsere Themen

Hier bekommst du Infos zu wichtigen Themen.

JvJ NRW kümmert sich um die Themen und Anliegen, die für viele interessant und wichtig sind. Wir versuchen, wichtige Fragen zu klären und setzen uns dafür ein, dass sich die Situation für die Kinder und Jugendlichen in den Wohngruppen verbessert. Auf dieser Seite werden nach und nach Informationen zu Themen eingestellt, um die wir uns schon gekümmert haben.

Findest du etwas richtig ungerecht und glaubst, dass es vielen anderen Kindern und Jugendlichen auch so gehen könnte? Dann melde dich bei uns. Du kannst beeinflussen, worum wir uns kümmern!

Foto eines Holzschildes mit einem Pfeil

Taschengeld

Taschengeld ist ein wichtiges Thema, zu dem uns immer wieder Fragen von Kindern und Jugendlichen erreichen.

Weißt du, wie viel Taschengeld dir zusteht? Wer darf darüber entscheiden, wofür es ausgegeben wird und wie wird es ausgezahlt?

Diese Fragen beantworten wir hier.

Wie hoch ist das Taschengeld?

Wie hoch das Taschengeld ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW bestimmt das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die Höhe. 

Die aktuellen monatlichen Taschengeldsätze findet ihr in der folgenden Tabelle (Stand 01.01.2024):

Alter Betrag pro Monat
4/5 Jahre 7,30 €
6 Jahre 13,70 €
7 Jahre 20,30 €
8 Jahre 27,60 €
9 Jahre 34,10 €
10 Jahre 34,10 €
11 Jahre 40,90 €
12 Jahre 47,90 €
13 Jahre 54,60 €
14 Jahre 72,60 €
15 Jahre 79,60 €
16 Jahre 94,50 €
17 Jahre 101,40 €
ab 18 Jahre 152,01 €

 

 

Warum ist eigenes Geld zu haben so wichtig?

Durch den Umgang mit eurem Taschengeld lernt ihr, selbstständig mit Geld umzugehen und es zu verwalten. Es ist ganz wichtig, das zu lernen, damit ihr mit Geld umgehen könnt, wenn ihr z.B. später in einer eigenen Wohnung seid.

Darf man mir mein Taschengeld kürzen oder sogar verbieten?

Euer Taschengeld steht euch uneingeschränkt zur Verfügung. Das heißt, eure Betreuer*innen dürfen euch das Taschengeld nicht kürzen oder ganz verbieten, wenn ihr was angestellt habt. Aber sie können euch helfen, das Geld für große Anschaffungen zu sparen, wenn ihr das wollt.

Wie wird mein Taschengeld ausgezahlt?

Bei der Auszahlung dürft ihr in Absprache mit euren Betreuern und Betreuerinnen entscheiden, ob das ganze Taschengeld auf einmal oder über den Monat verteilt ausgezahlt wird. Ihr könnt mit der Zustimmung und Unterstützung eurer Sorgeberechtigten auch ein eigenes Konto eröffnen, auf das das Geld eingezahlt wird.

Bekleidungsgeld

Wenn du in einer Wohngruppe oder Einrichtung lebst, steht dir ein bestimmter Betrag für den Einkauf von Bekleidung zu. Wir haben uns lange für eine Erhöhung dieses Betrags eingesetzt und zum 01.01.2023 zumindest einen Teilerfolg erzielt: allen NRW-Jugendämtern wurde die Erhöhung des Bekleidungsgeldes empfohlen.

Was du zum Bekleidungsgeld wissen musst, erfährst du hier.

So viel Geld bekommst du

Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Empfehlung an alle Jugendämter in NRW zur Höhe des Bekleidungsgeldes. Diese Empfehlung wurde für das Jahr 2024 erneut angepasst und das empfohlene Bekleidungsgeld erhöht. Konkret werden ab dem 01.01.2024 folgende Beträge für den Kauf von Bekleidung empfohlen:

0 - 5 Jahre: 57,11 € pro Monat
6 - 13 Jahre: 47,28 € pro Monat
ab 14 Jahre: 56,30 € pro Monat (gilt auch für Volljährige)

Wenn dein Jugendamt die empfohlenen Beträge nicht zahlt, kannst du dort nach dem Grund fragen und auf die Empfehlung hinweisen. Alle jungen Menschen sollten im Sinne der Gleichbehandlung die gleichen Sätze bekommen. Schreibe uns auch eine E-Mail, um welches Jugendamt es sich handelt. Wir leiten die Information anonym weiter und bitten um eine schnelle Klärung.

Mögliche Zuschüsse

Wenn dein Bekleidungsgeld nicht reicht, kannst du in besonderen Situationen beim Jugendamt Zuschüsse beantragen. Bitte beachte, dass folgende Beträge Maximalbeträge sind und je nach Bedarf auch weniger sein können.

Geld Anlass
200 € religiöser Anlass (z.B. Konfirmation, Kommunion)
200 €

starke körperliche Veränderung (z.B. Wachstum, Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme)

nach Bedarf Bekleidung bei besonderen Anlässen
400 € Erstausstattung beim Einzug
200 € Schwangerschaft
250 € Baby
komplett Arbeitsbekleidung

 

Wer entscheidet, was gekauft wird?

Das Bekleidungsgeld ist natürlich nur zum Kauf von Kleidung da. Aber wer entscheidet eigentlich, welche Klamotten genau gekauft werden?

Du sollst dich in deiner Kleidung wohl fühlen. Deshalb ist das ein wichtiger Bereich der Beteiligung oder Selbstbestimmung. Bei jüngeren Kindern helfen die Fachkräfte beim Bekleidungskauf. Je älter du wirst, desto mehr darfst du alleine entscheiden, für welche Kleider du dein Bekleidungsgeld ausgibst. Die Fachkräfte sollen dich dabei beraten, dass deine Einkäufe sinnvoll sind, damit dir am Ende nicht etwas Wichtiges fehlt. Schließlich ist der Betrag für den Kauf von Bekleidung sehr begrenzt.

Da das Bekleidungsgeld zweckgebunden ist, also nicht für etwas anderes ausgegeben werden darf, kann die Wohngruppe von dir einen Nachweis verlangen, wofür du das Geld ausgegeben hast.

LGBTQIA+

 

Wir als JvJ NRW haben gemerkt, dass queere junge Menschen in der Jugendhilfe noch immer mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert sind. 

Deshalb wollen wir uns für dieses Thema einsetzen!

Wie? Das erfahrt ihr hier.

Wir haben unsere Forderungen an alle Einrichtungen geschickt!

Wir haben ein Forderungspapier zum Thema Queersein in der Jugendhilfe geschrieben und u.a. an alle Wohngruppen in NRW verschickt.

Hier haben wir z.B. deutlich gemacht, was sich aus unserer Sicht ändern sollte, was bei dem Thema zu beachten ist und welche Unterstützung queere junge Menschen brauchen. 

Unsere genauen Forderungen könnt ihr hier nachlesen. 

 

Vokabelliste zum Thema "LGBTQIA+"

Bei dem Thema Queersein gibt es viele Begriffe, die nicht jeder kennt. Um über das Thema aufzuklären, wollen wir hier ein paar wichtige Begriffe erklären.

 

Was bedeutet LGBTQIA+ überhaupt?

Die Abkürzung LGBTQIA+ steht im englischen für lesbian (lesbisch), gay (schwul), bisexual (bisexuell), transgender (transgeschlechtlich), queer, intersexual (intersexuell) und a-Spektrum (a-sexual, a-romantic). Das „+“ dient denjenigen, die sich als Teil der queeren Gemeinschaft sehen, jedoch in der Abkürung nicht mit ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität aufgezählt sind. Die Kurzform umfasst somit alle Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten. Dies dient als Zusammenschluss von Personen im Kampf gegen Diskriminierung in Bezug auf die Identität und Sexualität.

 

Sexuelle Orientierungen:

  • Asexuell: Jemand, der keine sexuelle Anziehung empfindet.
  • Bisexuell: Jemand, der sich zu mehr als einem Geschlecht hingezogen fühlt.
  • Heterosexuell: Jemand, der nicht auf sein eigenes Geschlecht steht.
  • Homosexuell: Meint gleichgeschlechtliches sexuelles und/oder romantisches Verhalten; wird aber auch als Sammelbegriff verwendet.
  • Lesbisch: Eine Frau, die ausschließlich auf Frauen steht.
  • Pansexuell: Jemand, der sich zu allen Geschlechtsidentitäten hingezogen fühlt.
  • Polysexualität: Jemand, der sich nicht zu allen, jedoch zu vielen Geschlechtern hingezogen fühlt.
  • Schwul: Ein Mann, der ausschließlich auf Männer steht.

...

Geschlechtsidentitäten:

  • A-Gender: Wenn das eigene Geschlecht für die Identität irrelevant ist.
  • Cisgender: Jemand, der sich dem Geschlecht zugehörig fühlt, das ihm bei der Geburt zugewiesen wurde. 
  • Inter*: Jemand, der gemischte Geschlechtsmerkmale hat (anatomisch z.B. bezüglich der Geschlechtsteile und/oder genetisch z.B. bezüglich der Chromosome oder Hormone)
  • Non-binary (nicht binär): Jemand, der sich weder als Mann noch als Frau identifiziert.
  • Trans*: Als Trans* bezeichnet man jemanden, der sich dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht zugehörig fühlt.
  • Queer: Queer ist heute eine Sammelbezeichnung für sexuelle Orientierungen, die nicht heterosexuell sind, sowie Geschlechtsidentitäten, die nichtbinär oder nicht-cisgender sind.

...

Weitere Begriffe:

  • Deadname: Nicht genutzter Geburtsname, der nicht zur eigenen Identität passt.

Kostenheranziehung

Wir freuen uns sehr, dass die Kostenheranziehung seit dem 01.01.2023 abgeschafft wurde. Das bedeutet, dass ihr das Geld, das ihr verdient (z.B. in Ausbildungen, bei Schüler*innenjobs, Ferienjobs oder sonstigen Beschäftigungsverhältnissen) komplett behalten dürft.

Ein bisschen komplizierter ist es für junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ein Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten. Die Berufausbildungsbeihilfe wird bis zu einer Höhe von aktuell 109 € und das Ausbildungsgeld bis zu einer Höhe von aktuell 126 Euro ebenfalls nicht herangezogen.

Gemeinsam mit anderen Interessengruppen haben wir uns für die Abschaffung der Kostenheranziehung eingesetzt und freuen uns sehr über diesen Erfolg!

Lebensmittelgeld

Mal wieder geht's um Geld: Viele von euch haben sich in den letzten Monaten an uns gewendet, weil das Geld für den Lebensmitteleinkauf (zu) knapp wird. Wir haben überlegt, was wir tun können, um euch weiterzuhelfen. Wir haben am 22.09.2022 alle Jugendämter in NRW angeschrieben. Sowohl die Amtsleitungen als auch die Personen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe haben wir dazu aufgefordert, das Lebensmittelgeld, das den Einrichtungen ausgezahlt wird, an die gestiegenen Preise anzupassen.
Außerdem haben wir überlegt, was uns einfällt, um in den Wohngruppen Ausgaben für Lebensmittel einzusparen. Vielleicht sind darunter Ideen, auf die ihr noch nicht selbst gekommen seid.

Sowohl den Brief an die Jugendämter als auch unsere Ideensammlung findet ihr unten.

Wir haben alle Jugendämter in NRW angeschrieben

Hier könnt ihr lesen, was wir den Jugendämtern geschrieben haben. Diesen Brief haben alle Amtsleitungen und alle Vertretungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe in NRW bekommen:

Unser Brief an die Jugendämter

Unsere Ideen

Essenspläne genau besprechen:

Wir machen die Erfahrung, dass dann Lebensmittel weggeworfen werden, wenn Essen gekocht wird, das den Bewohnern der Gruppe nicht schmeckt. Deshalb ist es sinnvoll, Kinder und Jugendliche an der Gestaltung der Essenspläne zu beteiligen:

  • Essen kochen, das auch gegessen wird, weil es gemocht wird.
  • Auf ausgewogene Ernährung achten.
     

Keine Essensverschwendung

  • Angemessene Portionen kochen, damit nichts weggeworfen wird.
  • Übrig gebliebenes Essen am nächsten Tag aufwärmen.
  • Übrig gebliebenes Essen einfrieren.
  • Überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum heißt nicht, dass das Essen schlecht ist. Achtet auf eure Sinne!
     

Gemeinsam mit der Gruppe Einkaufsliste schreiben, bei der alle mitbestimmen können, was gekauft werden soll.
 

Food-Sharing

  • Bei Foodsharing mitmachen.
  • Wenn ihr selbst zu viel habt, gebt es ab – z.B. an andere Gruppen.
     

Junge Menschen sollten nicht darauf angewiesen sein, dass ihnen das Essen von den Betreuer*innen herausgestellt wird. Dies betrifft z.B. schnell verderbliche Lebensmittel.

 

Fällt euch noch mehr ein? Dann ergänzen wir gerne eure Ideen. Schreibt sie uns per E-Mail.

Diskriminierung

JvJ lehnt jede Art von Diskriminierung ab. Darunter fallen: Sexismus, Rassismus, Queer-Feindlichkeit, Bodyshaming, Ableismus, Diskriminierung aufgrund von religiösen Absichten und psychischen Krankheiten sowie jegliche andere Art von Diskriminierung. 

Wir unterstützen Euch und setzen uns für Euch und eure Rechte ein!

Lasst euch nicht unterkriegen!

JvJ ist auf eurer Seite. Wenn ihr Diskriminierung in eurer Gruppe oder Einrichtung erfahren solltet, wendet euch bitte an die Ombudschaft, euer zuständiges Jugendamt, Beschwerdestellen oder an eure Pädagog*innen. 

Haustiere

Wie ist das eigentlich mit Haustieren in Wohngruppen? Darf man Haustiere haben oder ist das nicht erlaubt? An wen kann man sich wenden, wenn man ein Haustier haben will? Welche Argumente gibt es für oder gegen Haustiere?

Wir haben mit verschiedenen Personen gesprochen um Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Haustiere zu bekommen. Wir hoffen, dass euch die Interviews helfen, Argumente zu finden, wenn ihr ein Haustier haben wollt.

Vorab können wir schonmal sagen: es ist nicht gesetzlich verboten, ein Haustier in einer Wohngruppe zu haben. Aber es ist auch nicht so einfach, weil viele Fragen berücksichtigt werden müssen.

Lest selbst, was Fachleute sagen...

Was sagen die Landesjugendämter zum Thema Haustiere?

Wir haben Stephan Palm und Ali Atalay zum Thema Haustiere befragt. Stephan Palm leitet die Abteilung "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen" beim LVR-Landesjugendamt Rheinland. Ali Atalay leitet das Sachgebiet "Aufsicht und Beratung von Einrichtungen" beim LWL-Landesjugendamt Westfalen. Die beiden sind also die Leitungen der "Einrichtungsaufsichten". Deshalb konnten sie uns einige unserer Fragen beantworten:

Wie ist die rechtliche Regelung für Haustiere in Einrichtungen?

Es gibt keine rechtliche Regelung für die Haltung von Haustieren in Einrichtungen. Wichtig bei der Haltung von Tieren ist die Einhaltung der Regelungen im Tierschutzgesetz.

Falls man keine Haustiere haben darf, gibt es Ausnahmen?

Die Entscheidung, ob Haustiere in Einrichtungen gehalten werden dürfen, trifft die Einrichtungsleitung bzw. der Träger der Einrichtung.

Warum sind Haustiere in Einrichtungen so selten?

Die Einrichtungsleitungen müssen bei dieser Frage viele Dinge berücksichtigen:

  • Ist die Pflege von Haustieren regelmäßig und dauerhaft gesichert?
  • Was passiert, wenn Kinder und Jugendliche sich nicht mehr um die Haustiere kümmern?
  • Bedeutet dies eine zusätzliche Belastung der Erzieherinnen und Erzieher?
  • Was passiert, wenn Kinder und Jugendliche neu in die Einrichtung kommen, die Angst vor Tieren haben?
  • Wie wirkt sich die Haltung von Haustieren auf die Hygiene in der Einrichtung und auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen aus (Allergien etc.)?

Es gibt viele Gründe für und viele Gründe gegen Haustiere in Einrichtungen, wie ist Ihre Meinung?

Wenn die oben benannten Fragen gut beantwortet sind, spricht nichts gegen die Haltung von Haustieren in Einrichtungen. Haustiere können in schwierigen Momenten bei Angst, Trauer und Frust wichtig sein. Ebenso werden Tiere auch im Rahmen der Therapie (tiergestützte Arbeit) in Einrichtungen eingesetzt.

Wir bedanken uns bei Stephan Palm und Ali Atalay für die Beantwortung unserer Fragen!

Was sagt der Leiter einer Einrichtung zum Thema Haustiere?

Alicia von JvJ NRW hat mit dem Leiter einer Einrichtung, die mehrere Gruppen hat, über das Thema Haustiere gesprochen. Wie er es findet, dass Kinder Haustiere haben und ob man in seiner Einrichtung ein Haustier haben darf, könnt ihr hier nachlesen:

Was sagen Sie zum Thema Haustiere in Einrichtungen?

Für Kinder ist es grundsätzlich eine gute Idee, wenn sie Haustiere haben dürfen.

Wie ist die Haustierregelung in Ihrer Einrichtung?

Es gibt keine einheitliche Regelung in unserer Einrichtung, sondern nur im Einzelfall, da es auch wichtige Bedenken gibt z.B. Thema Hygiene und um welches Tier es sich handelt. Ebenso ist es dafür wichtig, dass die Mitarbeitenden zustimmen, das Kind in der Haltung und Pflege zu unterstützen.

Denken Sie, Haustiere sind pädagogisch wertvoll?

Ja auf jeden Fall, da sie zum Beispiel bedingungslose Zuneigung spenden können.

Warum sind Haustiere in Einrichtungen so selten?

Bei vielen scheitert es sicherlich an der Bereitschaft der Mitarbeitenden, sich mit um das Tier zu kümmern, auch möglich aus Angst vor der zusätzlichen Arbeit, die ein Tier mit sich bringt. Es ist auch möglich, dass eine artgerechte Haltung bzw. Versorgung nicht immer gewährleistet sein kann. Es ist auch schwierig, immer zu garantieren, dass die Kinder immer artgerecht mit dem Tier umgehen, auch wenn kein Erwachsener dabei ist. Ein weiterer Aspekt könnte die mit dem Tier einhergehende Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen sein, die viele abschrecken könnte.

Denken Sie, dass die Arbeit mit Tieren das Verantwortungsbewusstsein der Kinder stärkt?

Ich glaube ja, mit der entsprechenden Unterstützung durch Erwachsene. Es ist aber nicht so, dass man sagen kann, dass das Kind ein Tier unbedingt braucht, um Verantwortungsbewusstsein zu lernen. Dennoch sind Tiere wichtig für Kinder.

Ist es sinnvoll, Tiere als therapeutische Unterstützung einzusetzen?

Ja auf jeden Fall, deswegen gibt es bei uns im Haus auch Therapiehunde und wir unterstützen das, da wir es für wichtig empfinden.

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen!

Kinderrechteseite der Fachstelle "Gehört werden!"

Wir arbeiten eng mit der Fachstelle "Gehört werden!" zusammen. Auf der Homepage von "Gehört werden!" könnt ihr euch über eure Rechte informieren.

Hier geht's zur Homepage von "Gehört werden!"

Foto von einem Banner mit Kinderrechten

Hilfe bei individuellen Problemen

Hast du Probleme mit deinem Jugendamt oder in deiner Wohngruppe, die du nicht alleine lösen kannst? Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW informiert junge Menschen über ihre Rechte und unterstützt bei Schwierigkeiten mit dem Jugendamt oder freien Trägern.

Hier geht's zur Homepage der Ombudschaft

Logo der Ombudschaft Jugendhilfe NRW